Die Coburger SPD-Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld freut sich, dass der Bayerische Landtag heute mit großer Mehrheit die heiß umstrittene Straßenausbaubeitragssatzung mit Rückwirkung zum 1. Januar 2018 abgeschafft hat, mit der die Grundstücksbesitzer mit zum Teil bis zu fünfstelligen Beträgen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen zur Kasse gebeten wurden. Einem entsprechenden CSU-Gesetzentwurf stimmten heute die Fraktionen von CSU, SPD und Freie Wähler zu. Die Fraktion Bündnis/Die Grünen hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Bis nahezu auf die letzte Minute wollte auch die SPD-Landtagsfraktion sich beim CSU-Gesetzentwurf enthalten. Noch in der vergangenen Woche bedauerte die Coburger SPD-Parlamentarierin im Haushaltsausschuss, wo sie bereits dem CSU-Gesetzentwurf zustimmte, dass es ihr wohl nicht gelungen sei, ihre eigene Fraktion zu überzeugen. Noch in der vergangenen Woche hatten die SPD-Mitglieder im federführenden Kommunalausschuss des Bayerischen Landtags sich beim CSU-Gesetzentwurf enthalten.
Gründe für die Kolleg*innen von Susann Biedefeld waren unter anderem die aus deren Sicht fehlende klare Formulierung im Gesetzentwurf, die, mit den wegfallenden Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger entstehenden finanziellen Ausfälle bei den Kommunen von Seiten des Freistaates Bayern auszugleichen und die im CSU-Gesetzentwurf verankerte Rückwirkung zum 1. Januar 2018 (Stichtagsregelung). Bei der Schlussabstimmung in der Plenarsitzung jetzt doch noch die Wende. Die SPD-Fraktion stimmte zu.
„Ich freue mich über das Einlenken meiner Fraktion“, so Biedefeld, die inzwischen seit Jahren mehr oder minder alleine für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ihrer eigenen Fraktion gekämpft hat und teils auch heftiger Kritik aus eigenen Reihen und weit darüber hinaus standgehalten hat. „Jetzt ist es endlich soweit und es wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen künftig verzichtet.“ Die den Gemeinden im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unmittelbar entstehenden Beitragsausfälle werden durch den Freistaat grundsätzlich erstattet, zitiert Susann Biedefeld aus dem jetzt beschlossenen Gesetz. Die genauen Kriterien und Verteilungsparameter hierfür sollen bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 im Einvernehmen mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag festgelegt werden. „Es ist endlich vollbracht und es werden somit künftig nicht mehr nur die Anlieger einer Straßenausbaumaßnahme zur Kasse gebeten. Die Straßen werden von der Allgemeinheit, von allen Bürgerinnen und Bürgern, genutzt und jetzt zahlen notwendige Straßenausbaumaßnahmen auch alle aus den Steuermitteln des Freistaats Bayern. Die direkte, teils enorme finanzielle Belastung der Bürger bzw. der Grundstücksbesitzer durch Straßenausbaubeiträge hat ein Ende“, erklärt Susann Biedefeld die bei diesem Thema ein absolutes „dickes Fell“, Hartnäckigkeit und Ausdauer an den Tag legte.